Vereinshaftpflichtversicherung

Der Vorstand haftet im vollen Umfang mit seinem privaten Vermögen, wenn diese Vereinsversicherungen nicht vorhanden sind, denn ein Verein ist vor jedem Gericht immer gleichzusetzen mit einem Betrieb (Betriebshaftpflicht) und auch dort muss es diese Versicherung geben.

 

Wenn Dritte einen Schaden gegen den Verein geltend machen, prüft die Vereinshaftpflicht die Rechtmäßigkeit dieser Forderung. Unberechtigte Forderungen werden, auch vor Gericht, abgewehrt. Dabei anfallende Kosten, wie Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare, werden vom Versicherer übernommen. Versichert sind Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden nur, soweit sie aus einem Personen- oder Sachschäden resultieren. Versichert sind die sich aus der Vereinstätigkeit ergebenen Haftungsverpflichtungen, falls bei der Vereinstätigkeit, Ableistung von Arbeits- oder Pflichtstunden Personen oder Sachen zu Schaden kommen.

 

Auch Regressforderungen der Sozialversicherungsträger (Gesetzliche Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Arbeitgeber Krankenkosten), sowie Kosten zur Wiederherstellung der Arbeitskraft, können dem Verein in Rechnung gestellt werden.

 

Veranstaltungshaftpflicht inklusive

Wenn Sie als Verein eine Veranstaltung ausrichten, dann ist eine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen unbedingt zu empfehlen. Denn Sie als Veranstalter tragen dafür Sorge, dass auf Ihrer Veranstaltung niemand zu Schaden kommt.

 

Wenn doch, kann es teuer werden: Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sind heute keine Seltenheit mehr, aber mit einer Haftpflicht für Vereine sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Bei Verletzung dieser Versicherungspflicht haftet der Vorstand mit seinem persönlichen Vermögen!

 

Versicherungensummen:

  • Personenschäden: 2.000.000 EUR
  • Sachschäden: 2.000.000 EUR
  • Vermögensschäden: 50.000 EUR
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